
Rheinland-Pfalz Steuerbehörde: Digitales Bezahlen könnte Steuerbetrug verringern
"Hier nur Cash" - noch immer gibt es viele Restaurants und Cafés, die keine Kartenzahlung annehmen. Nach Ansicht der Steuerbehörde Rheinland-Pfalz könnte Steuerkriminalität verringert werden, wenn mehr Betriebe digitale Bezahlsysteme einführen.
"Bareinnahmen lassen sich eher vor dem Finanzamt verstecken", sagt Wiebke Girolstein, Sprecherin des rheinland-pfälzischen Landesamts für Steuern mit Sitz in Koblenz. Damit spricht sie kein Geheimnis aus. Steuerbetrug könne "auf jeden Fall" eingedämmt werden, wenn das Bezahlen überall digitalisiert wäre, erklärt Girolstein. Elektronische Zahlvorgänge würden im Gegensatz zu Bargeld Spuren hinterlassen.
Elektronische Zahlvorgänge hinterlassen im Gegensatz zu Bargeld Spuren, die in konkreten Verdachtsfällen aufgespürt werden können. Wiebke Girolstein, Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
Gastronomie ist "anfällig" für Steuerbetrug
Girolstein betont, dass sie Gastronomen keinesfalls unter Generalverdacht stellen möchte. Dennoch sei die Branche eher für Steuerhinterziehung oder Geldwäsche "anfällig", da sie "bargeldintensiv" sei. Noch immer gibt es im Land viele Restaurants, Wanderhütten oder Cafés, die nur Cash annehmen. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) akzeptieren 20 Prozent der Mitgliedsbetriebe keine Kartenzahlung.
Wir wollen Gastronomen nicht unter Generalverdacht stellen! Wiebke Girolstein, Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
Regelmäßige Kontrollen der Steuerbehörde
Viele Gastronomen scheuen die Kosten digitaler Bezahlsysteme, andere halten technische Hürden wie schlechter Empfang ab. Um Steuerbetrug möglichst gering zu halten, würden die Betriebe regelmäßig von der Steuerbehörde kontrolliert, sagt die Sprecherin des Landesamtes für Steuern. Dafür seien geschulte Finanzbeamte im Land unterwegs, um Betriebe unter die Lupe zu nehmen. Mithilfe spezieller Software-Systeme würden die Daten aus den Kassensystemen genau überprüft.
Überprüfungen der Steuerbehörde offen und verdeckt
Diese Überprüfungen führt die Steuerbehörde zum Teil ganz offen durch, indem sie die Betriebe aufsucht. Es gebe aber auch verdeckte Prüfungen - und die laufen so ab: Finanzbeamte schauen sich "undercover" den laufenden Betrieb an, um sich ein realistisches Bild des Unternehmens machen zu können. Konkret bedeutet das: Ist eine Bar jeden Abend brechend voll, müsste sich das auch in der Kasse widerspiegeln. Auch "Testkäufe" seien jederzeit möglich, erläutert die Sprecherin der Steuerbehörde.
Keine Pflicht zu manipulationssicheren Kassen
Seit fünf Jahren sind Gastronomen, auch wenn sie nur Bargeld annehmen, verpflichtet, elektronische Kassensysteme mit einer bestimmten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Das bedeute "höchstmögliche Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfassung aller Einnahmen", erklärt Girolstein. Allerdings: Nicht jeder Gastronom muss ein solches elektronisches Kassensystem haben. Unternehmer könnten sich auch für eine „offene Ladenkasse". Die sei auch auch unter dem Begriff "Schubladenkasse" bekannt.
Neue Bundesregierung plant Pflicht zu digitalem Bezahlen
Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung die Absicht formuliert, ab 2027 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro einzuführen. Außerdem will die Regierung die Bonplicht abschaffen und die Gastronomen dazu verpflichten, neben Barzahlung auch eine digitale Bezahloption einzuführen. Konkrete Pläne gibt es aber bisher nicht.
Sendung am Fr., 9.5.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4