
Rheinland-Pfalz FAQ: Was darf ich mit einer Drohne und wann schreitet die Polizei ein?
In immer kürzeren Abständen kommt es in RLP zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Drohnen. Was ist erlaubt und welche Möglichkeiten hat die Polizei? Die Antworten im FAQ.
Wenn ein Rettungshubschrauber nicht abheben kann, um ein Unfallopfer zu transportieren, ist das natürlich verboten. So kürzlich im Westerwald geschehen. Es gibt mit den Fluggeräten aber noch deutlich mehr Regeln zu beachten. Hier ein Überblick:
Wie häufig kommt es zu Vorfällen mit Drohnen?
Laut Landeskriminalamt gab es in ganz Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Drohnen, wie noch in den Vorjahren. Das LKA hat im Jahr 2024 knapp 70 Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt. 2022 waren es nicht mal halb so viele.
Allein zwischen Mitte November des vergangenen Jahres und Mitte Januar 2025 waren an der US-Airbase Ramstein und dem BASF-Werksgelände in Ludwigshafen nach Angaben von Innenminister Michael Ebling (SPD) insgesamt 90 Drohnenflüge gezählt worden. 63 seien vom Landeskriminalamt als relevant eingestuft worden. Genauere Informationen wurden nicht geteilt.
Welche Anforderungen und Regeln gibt es für Drohnen-Flieger?
Wer eine kleine Drohne fliegen möchte, die über 250 Gramm wiegt oder personenbezogene Daten erfasst - zum Beispiel eine Kamera - der muss sein Gerät registrieren. Außerdem muss ein Kompetenznachweis erworben werden. Für kleine Drohnen genügt hier ein Onlinekurs des Luftfahrtbundesamtes. Der Besitzer des Luftfahrzeugs muss zudem mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Betreiber, also den jeweiligen Piloten, gibt es allerdings keine konkrete Vorschrift in der zuständigen EU-Drohnenverordnung (DVO [EU] 2019/947).
Es gibt je nach Größe, Flughöhe und Eigenschaften des Fluggeräts gestaffelt noch weitere Anforderungen, die beim Luftfahrtbundesamt nachgelesen werden können. Für Hobby-Piloten kommen hauptsächlich Drohnen der Kategorie 'Open' infrage, diese sind in drei Unterkategorien (A1-3) unterteilt. Je nach Größe muss dann ein unterschiedlich großer Abstand zu unbeteiligten Personen, sowie Wohngebieten eingehalten werden.
Wo ist Fliegen (nicht) erlaubt?
In vielen Bereichen darf lediglich eingeschränkt oder nur mit vorheriger Genehmigung geflogen werden. Dazu zählen Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Gefängnisse und Behörden. Auch das Fliegen über Verkehrswegen wie Bundesstraßen, Autobahnen und Bahnstrecken ist verboten. Experten empfehlen, jeweils vor dem Flug das Kartenmaterial des Fluggebiets einzusehen. Verstöße stellen nämlich eine Straftat dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Für das Fliegen über Flugplätzen und deren Kontrollzonen muss eine Freigabe durch die Flugverkehrskontrolle erworben werden. Wo genau geschützte Lufträume sind, kann auf der 'Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt' nachgesehen werden. Wer illegale Flüge melden möchte, kann dies bei der örtlichen Polizeidienststelle machen.
Welche Eingriffsmöglichkeiten hat die Polizei?
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz räumt der Polizei seit Februar dieses Jahres im Kampf gegen illegale Drohnen mehr Befugnisse ein. Die Ampelfraktionen brachten dazu einen Änderungsantrag für das Polizeigesetz ein. Die Polizei darf künftig verdächtige Drohnen im Anflug vom Himmel holen. Dabei gehe es etwa um den Schutz von Fußballstadien, Volksfesten, politischen Kundgebungen und geschützten Einrichtungen wie dem Landtag oder Gefängnissen. Dieser Antrag wurde im Plenum mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der oppositionellen CDU-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion hatte sich enthalten. Die Polizei darf nun unbemannte Fluggeräte detektieren und abwehren. Kleinere, nicht-militärische Drohnen kann die Polizei laut Innenministerium etwa mittels Technik zum Landen bringen oder mit einer Art Netz einfangen.
Sendung am Do., 1.5.2025 18:00 Uhr, SWR Kultur Nachrichten